AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Ehmer GmbH
Postfach 1136
34271 Fuldabrück - OT Bergshausen
Tel. +49 (0)561 / 581230
Fax +49 (0)561 / 582246
Downloadmöglichkeit: AGB (11.20) als PDF
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Martin Ehmer GmbH, Rheinweg 13, D-34277 Fuldabrück (nachfolgend "wir" oder "uns") und deren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
 
  Die Geltung etwaiger vom Kunden verwendeter Bedingungen ist selbst dann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und die Leistung ausführen.
 
  Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen wurden.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Produktdarstellungen in Katalogen, Websites, etc. stellen eine Aufforderung zur Angebotabgabe dar. Abbildungen, Leistungs-/Messwerte u.a. Einzeldaten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder schriftlich bestätigt worden sind. Sie stellen keine Garantie dar.

2.2 Unsere Angebote gelten längstens für einen Monat ab Abgabe und „solange der Vorrat reicht“. Irrtümer bleiben vorbehalten.
3. Preise, Versandkosten und Abrechnung
3.1 Preisangaben gelten zzgl. geltender MwSt. sowie angemessener Verpackungskosten ab Lager Fuldabrück oder bei Belieferung unmittelbar durch den Hersteller, ab dessen Werk/Lager in Deutschland. Wird aufgrund einer gesonderten Vereinbarung frachtfrei geliefert, werden die Kosten für die günstigste Versendungsart des ausgewählten Spediteurs oder Frachtführers getragen, bei LKW-Versand bis zur Hausanschrift des Bestimmungsorts unabgeladen. Im Falle der Auslandslieferung trägt der Kunde eventuell anfallende Zölle.

3.2 Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen mit Zugang fällig. Bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug (auch aus anderen Verträgen) des Kunden entfallen evtl. eingeräumte Zahlungsziele, Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen und die Forderung aus der gesamten Lieferung oder Leistung wird sofort fällig. Verzugszinsen entstehen in gesetzlicher Höhe und schließen weitere Verzugsschäden nicht aus. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

3.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind und es sich nicht um Ansprüche auf Herstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor und dürfen sie bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug zurückzufordern.

4.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, sie zu verwerten und abzüglich angemessener Verwertungskosten auf Kundenforderungen anzurechnen. Bei bloßer Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, aber stets bei deren Verwertung/ Pfändung.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Versicherungsscheine uns auf Verlangen vorzulegen.
  Alle aus der Versicherung der Ware entstehenden Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft tritt der Kunde hiermit an uns ab. Alle Schadenersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlust oder Schäden an der Ware gegen Dritte erlangt, gehen mit ihrer Entstehung auf uns über. Erforderlich Wartungs-/Inspektionsarbeiten, muss der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

4.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und haftet aus Ausfall der außer-/gerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage.

4.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsachen durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

4.6 Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

4.7 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde mit allen Nebenrechten schon jetzt zur Sicherung an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden, vermischt oder umgebildet wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, sich gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten.
  Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung einzuziehen. Wir können diese Berechtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn Tatsachen Anlass zu der Annahme bieten, dass sich die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich verschlechtert hat. In diesem Fall ermächtigt der Kunde uns schon jetzt unwiderruflich, sein Betriebsgelände zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; die Ausübung dieses Rechts durch uns gilt nicht als Rücktritt. Ferner wird der Kunde in diesem Fall nach unserer Aufforderung den Abnehmer über die Forderungsabtretung unterrichten und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte erteilen.

4.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

4.9 Wir verpflichten uns, die Sicherheiten des Kunden auf dessen Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden (EXW - EX WORKS, Incoterms 2000). Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko -, FOB - oder CIF - Geschäften, auf den Kunden über.

5.2 Die von uns genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten und die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Sendung innerhalb der Frist bzw. zu dem Termin in unserem Herstellerwerk zur Abholung bereit gestellt oder zum Versand gebracht, ihre Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden mitgeteilt, oder abgeholt worden ist. Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle vereinbarten (An)Zahlungen und Mitwirkungspflichten geleistet hat, ansonsten verlängern sich alle Fristen entsprechend.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware direkt bei der Annahme auf äußere Beschädigung und Vollzähligkeit zu prüfen und ggf. gegenüber dem Beförderungsunternehmen zu reklamieren, sowie unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Lieferung, etwaige Beschädigungen, Fehlmengen oder Abweichungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware hinsichtlich der Transportverluste, -mängel oder - beschädigungen als genehmigt.

5.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Kunden zumutbar erscheint.

5.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Dies gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind. Die Parteien können sich vom Vertrag lösen, wenn wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

5.6 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges sind, soweit uns kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, beschränkt auf 0,5 % des Lieferwertes der betreffenden Lieferung pro Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5 % des Lieferwertes der betreffenden Lieferung. Das Recht des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der Regelung in Nr. 7 dieser AGB bleibt unberührt.

5.7 Der Kunde wird bei der Montage gelieferter Ware, die von uns gestellten Montageanweisungen sowie die anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks einhalten. Beliefert er Dritte mit den gelieferten Gegenständen, wird er diese über unsere Montageanweisungen informieren.
6. Gewährleistung
6.1 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.

6.2 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen (insbes. Schäden nicht am Liefergegenstand selbst, entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

6.3 Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Lieferung. Für gebrauchte Gegenstände wird, außer bei einer etwaigen Schadenersatzhaftung entspr. Nr. 7 dieser AGB keine Gewähr geleistet.

6.4 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ferner sind uns nach Wahl/Angemessenheit Untersuchungsmöglichkeiten an Ort/Stelle im unveränderten Zustand zu gewähren, zur Untersuchung zu überlassen und/oder fachgerecht per Fotos/Beschreibungen zu dokumentieren.
 
7. Haftung
7.1 Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, der grundsätzlich auf eine Höhe von maximal € 25.000 und maximal das Fünffache der Vertragssumme beschränkt ist.

7.2 Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
8.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie Gerichtsstand ist Kassel, wenn der Kunde Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit ausländischen Kunden ist die internationale Zuständigkeit durch deutsche Gerichte vereinbart. Wir sind berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG.

8.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung nicht ohne unsere Zustimmung übertragen.

8.4 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Martin Ehmer GmbH (Stand Jan. 17)